Gabriele François
Fachübersetzungen
Rechtsanwalt:
Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für Juristen, die als
rechtliche Vertreter für ihren Mandanten tätig werden, z.
B. in Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren. Sie bedürfen der
Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer des Kammerbezirkes, in dem
sie sich niederlassen wollen. Voraussetzung für die Zulassung
als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt (2.
juristisches Staatsexamen). Der Rechtsanwalt ist ein
"unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO). Dies bedeutet, dass er nicht nur
seinem Mandaten verpflichtet ist, sondern auch die Rechtsordnung
achten muss. Er darf beispielsweise vor Gericht nicht bewusst
lügen. Der Rechtsanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer
überwacht; er muss die Standesregeln beachten.
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