Gabriele François
Fachübersetzungen
Recht:
Unter Recht versteht man die Gesamtheit aller Vorschriften
(Rechtsnormen), die das Verhalten der Menschen und die
Lebensverhältnisse in einer staatlichen Gemeinschaft regeln
(Rechtsordnung). Es wird zwischen dem geschriebenen (Gesetz,
Rechtsverordnung, autonome Satzung) und dem ungeschriebenen Recht
(Gewohnheitsrecht) unterschieden.
Individuell gesehen ist das Recht ein berechtigter, zugebilligter
Anspruch, z. B. das Eigentumsrecht, das Gewohnheitsrecht, das
elterliche Recht, Rechte und Pflichten usw.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
jura jurist juristisch juristische juristisches juristischer juristischen juristischem recht rechtlich rechtliche rechtlicher rechtliches rechtlichen rechtlichemrechtsanwalt rechtsanwalts rechtsanwälte rechtsanwälten