Gabriele François
Fachübersetzungen
Landgerichte:
Das Landgericht ist gegliedert in Zivil- und Strafkammern, bei Bedarf
auf Kammern für Handelssachen. An seiner Spitze steht ein
Präsident. Je nach Lage des Falls ist es das Gericht 1. oder 2.
Instanz.
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