Gabriele François
Fachübersetzungen
Jura (lat. jus, das Recht):
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der wissenschaftlichen
Erforschung, Darstellung und Begründung des geltenden Rechts,
mit der Gliederung und Abgrenzung der einzelnen Rechtsgebiete, mit
der Erforschung des Einwirkens des Rechts auf die Gesellschaft sowie
mit der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen. Die vergleichende
Rechtswissenschaft betrifft all diese Bereiche und vergleicht
verschiedene Rechtsordnungen miteinander. Sie ist klar zu
unterscheiden von der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
Unter Recht versteht man die Gesamtheit aller Vorschriften (Rechtsnormen), die das Verhalten der Menschen und die Lebensverhältnisse in einer staatlichen Gemeinschaft regeln (Rechtsordnung). Es wird zwischen dem geschriebenen (Gesetz, Rechtsverordnung, autonome Satzung) und dem ungeschriebenen Recht (Gewohnheitsrecht) unterschieden.
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