Gabriele François
Fachübersetzungen
Gericht:
Gerichte sind staatliche Organe, deren Aufgabe die Rechtsprechung
ist. Bei der allgemeinen Gerichtsbarkeit unterscheidet man zwischen
der ordentlichen und der besonderen Gerichtsbarkeit. Das Verfahren
vor den ordentlichen Gerichten ist in Deutschland für die
streitige Gerichtsbarkeit im Gerichtsverfassungsgesetz, für die
allgemeine freiwillige Gerichtsbarkeit im Gesetz über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt. Die
Gerichte gliedern sich in mehrere Instanzen. Zu den Gerichten der
ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen die Amtsgerichte,
Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Gerichte
der besonderen Gerichtsbarkeit sind die Verfassungsgerichte,
Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte
und das Patent-Gericht.
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